Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wildeck
Umlegungsstelle
Vereinfachte Umlegung
(gemäß §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauBG) vom 3. November 2017
(BGBl. l S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
Verfahrensgebiet: „Im Mackenrothschen Garten“
Gemeinde: Wildeck
Gemarkung Hönebach (2318)
Flur 8
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
(gemäß § 83 Abs. 1 BauGB)
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 03.05.2021 ist am 10.05.2021 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).
Rechtsbehelfsbelehrung
Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wildeck, den 17.05.2021
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK
gez. Wirth (DS)
- Bürgermeister -
Bekanntmachung als PDF-Download:Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck vom 17.05.2021