Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Bekanntmachung
über das endgültige Wahlergebnis und
die Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
der Wahl zum Ortsbeirat Raßdorf
am 14. März 2021
- Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Wildeck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. März 2021 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Raßdorf ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
1. Zahl der Wahlberechtigten: 157
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler: 92
3. Wahlbeteiligung in Prozent 58,6
4. Zahl der gültigen Stimmen: 458
5. Zahl der gültigen Stimmzettel: 92
6. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0
- Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen verteilen sich wie folgt:
Liste |
Name der Partei oder Wählergruppe, |
Stimmen |
Stimmenanteil |
Sitze |
1 3 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD |
138 320 |
30,1 69,9 |
2 3 |
|
Gesamtsumme |
458 |
5 |
- Die Stimmen für die Parteien und Wählergruppen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:
Lfd. Nr. |
Familienname, Rufname |
Partei oder |
Stimmen |
101 |
Herr Feiler, Jörg |
CDU |
62 |
102 |
Frau Feiler, Diana |
CDU |
45 |
103 |
Herr Krell, Harald |
CDU |
31 |
301 |
Herr Torreiter, Dietmar |
SPD |
84 |
302 |
Herr Adam, Michael |
SPD |
50 |
303 |
Herr Adam, Wolfgang |
SPD |
41 |
304 |
Herr Baum, Marko |
SPD |
86 |
305 |
Herr Tann, Rainer |
SPD |
59 |
- In den Ortsbeirat im Ortsteil Raßdorf sind demnach folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:
Lfd. Nr. |
Familienname und Rufname |
Partei oder Wählergruppe |
101 |
Herr Feiler, Jörg |
CDU |
102 |
Frau Feiler, Diana |
CDU |
304 |
Herr Baum, Marko |
SPD |
301 |
Herr Torreiter, Dietmar |
SPD |
305 |
Herr Tann, Rainer |
SPD |
- Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wildeck, 19. März 2021
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Wildeck
gez. Löffler
(Löffler)
- Gemeindewahlleiter -
Bekanntmachung als PDF-Download:Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck vom 19.03.2021