Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck
Eisenacher Str. 98
36208 Wildeck
Bekanntmachung
des Umlegungsplanes der Gemeinde Wildeck
(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) wird hiermit veröffentlicht.
Umlegung in der:
Gemeinde: Wildeck
Gemarkung: Obersuhl
Flur: 4 und 6
Verfahrensgebiet: „Uhlandstraße / Feldstraße“
Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass das Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) als Umlegungsstelle am 03. März 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Das Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) stellt gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wildeck, Gemarkung Obersuhl, Flur 4 und 6, Umlegungsgebiet „Uhlandstraße / Feldstraße“ auf.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck einsehen.
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Das Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Homberg (Efze), den 04.03.2020
Umlegungsstelle
Amt für Bodenmanagement
Homberg (Efze)
Im Auftrag
Nina Schäfer, VR ín (DS)
Bekanntmachung als PDF-Download:Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck vom 04.03.2020