Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Jagdgenossenschaft Wildeck- Hönebach 14. Juli 2022
der Jagdvorstand
Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
aus den Geschäftsjahren 2019 – 2020 – 2021
Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hönebach hat am 08. Juli 2022 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung aus den Geschäftsjahren 2019 – 2020 – 2021 nur zu einem geringen Teil an die Genossenschaftsmitglieder auszuzahlen und Ihn im Übrigen anderweitig zu verwenden.
Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Auszahlungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.
Benjamin Schumann
- Jagdvorstand -