Amtliche Bekanntmachung
Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität
Für die Belieferung mit Elektrizität von Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Wildeck gelten folgende Preise (gültig ab 01.03.2022):
1) Für Kunden ohne registierende Leistungsmessung:
netto |
brutto |
||||
Arbeitspreis: |
48,69 |
Ct. |
57,94 |
Ct. |
pro kWh |
Grundpreis NSP: |
93,24 |
€ |
110,95 |
€ |
pro Jahr |
Die vorgenannten Netto-Arbeitspreise enthalten die volle Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz von derzeit 2,05 Ct/kWh. Für Lieferungen, auf die nach dem Stromsteuergesetz niedrigere Steuersätze zu entrichten sind, ermäßigen sich die Arbeitspreise um die Differenz des Steuersatzes.
Weiterhin sind in den Netto-Arbeitspreisen die Netznutzungsentgelte mit Konzessionsabgabe sowie die Abgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wäme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthalten.
Die Brutto-Arbeitspreise/-Grundpreise enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Bei Änderung der Steuersätze ändern sich die Brutto-Preise entsprechend.
Die Bruttopreise sind auf 2 Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Bekanntmachung als PDF-Download:Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck vom 28.02.2022