Bebauungspläne im Verfahren
Bauleitplanung der Gemeinde Wildeck
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
In ihrer Sitzung am 04.03.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgewogen und die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“- 1. Änderung sowie die entsprechende Flächennutzungsplanänderung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Die entsprechende Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB erfolgte am 31.03.2021 in der Hessisch/ Niedersächsischen Allgemeinen (HNA), Ausgabe Rotenburg-Bebra. Die Bekanntmachung können Sie auch HIER einsehen.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen von
Freitag, den 09.04.2021 bis einschließlich Montag, den 10.05.2021
im Rathaus der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck-Obersuhl, Zimmer 16 (Bauamt), während der Dienststunden,
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine telefonische Terminvereinbarung mit dem Bauamt der Gemeinde Wildeck unter der Nummer 06626/ 92000 erforderlich. Die Einsichtnahme kann ausschließlich unter Beachtung der aktuellen Corona- Regelungen erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Wildeck deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden zusätzlich in der Zeit vom 09.04.2021 bis einschließlich 10.05.2021 nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z.
12.) Umweltrelevante Stellungnahmen